4.1 Was ist beim Verbringen von Pferden (Equiden) zu beachten?
Grundsätzlich ist beim Verbringen von Equiden eine Tiergesundheitsbescheinigung mitzuführen und ein TRACES-Zertifikat zu erstellen.
Derzeit sind zwei "Equiden-Zertifikate" in TRACES zu benutzen:
EQUI-INTRA-CON - für eine Sendung von Equiden
EQUI-INTRA-IND - für einen einzelnen Equiden, der nicht zur
Schlachtung bestimmt ist
Anmerkung:
Beim Zertifikat EQUI-INTRA-IND ist derzeit (07/2023) die Angabe mehrerer Equiden
möglich, dies wird programmseitig nicht abgefangen und wird seitens KOM als ein
nicht korrekt ausgestelltes Zertifikat gewertet!
Beachten Sie bitte die seit Anfang Juni 2023 geltenden "BusinessRules"
für diese Zertifikate, insbesondere die Pflichtangebe des Transportunternehmens,
das die Aktivität "Registrierter Transporter" (REG-TRANS) haben muss. Dies gilt
auch für private Pferdetransporte.
Bei der Registrierung dieser Transporteure ist die
Registriernummer ("Identifikator") Pflicht. Hier ist die VVVO-Nummer aus HI-Tier
(Registrierter Transporteur bzw. wenn nicht vorhanden, die der Pferdehaltung)
anzugeben, beginnend mit "DE" und ohne "276". Bei Pferdebesitzern, deren Tiere
anderweitig untergebracht sind, z.B. auf einem Reiterhof, und die demzufolge
keine VVVO-Nummer besitzen, die Tiere aber selber transportieren, ist als
Registriernummer das Kfz-Kennzeichen des Transportmittels, gefolgt von dem
Nachnamen des Fahrers/der Fahrerin, anzugeben.
z.B.: KY-N 123 Maier
Von der grundsätzlich beim Verbringen von Equiden mitzuführenden Tiergesundheitsbescheinigung und der Erstellung eines TRACES-Zertifikates kann in folgenden Fällen bei Sportpferden abgewichen werden:
AHL Artikel 139: Ausnahmen bzgl. der Nutzung zu Freizeitzwecken, Sport- und Kulturveranstaltungen, des Arbeitseinsatzes in Grenznähe ....
DurVO 2022/688 Artikel 92: Verlängerung der Gültigkeitsdauer in der Veterinärbescheinigung EQUI-INTRA-IND für einen einzelnen Equiden von 10 auf 30 Tage, wenn im Equidenpass eine Lizenz oder ein Validierungsabzeichen enthalten ist und die EInhaltung der Voraussetzungen durch die zertifizierende Behörde bestätigt werden kann.
Einen guten Überblick über das für Equiden geltende EU-Recht gibt die EU-Webseite
Zuletzt geändert: 27.02.2024