10. Wie erfolgt eine (vorgeschriebene) Rückmeldung?
Für bestimmte GGEDs muss innerhalb von 15 Tagen eine Rückmeldung durch die zuständige Behörde des Bestimmungsortes / der Kontrollstelle / des EU-Ausganges erfolgen:
Dazu ist bei den GGEDs der Teil III "Follow Up" auszufüllen ("Neue Folgemaßnahme hinzufügen"):
Zur Abfrage/Anzeige von GGEDs für die eine vorgeschriebene Rückmeldung noch nicht erfolgt ist, siehe Frage 11.
05.03.2020