13. Wie bekomme ich die "Aktivität" "Weiterbeförderungseinrichtung" (Onward Transportation Facility) (GGED-D)?

Damit ein Transport von Lebens- oder Futtermitteln nicht tierischer Herkunft (GGED-D) bei noch ausstehenden Laborbefunden die Weiterfahrt zum Bestimmungsort fortsetzen kann, muss der Unternehmer am Bestimmungsort die Aktivität "Weiterbeförderungseinrichtung" besitzen.

Diese Aktivität ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen und über den TRACES-Landesbeauftragen bei der nationalen Kontaktstelle für GGED-Ds (FLI) einzureichen (traces(at)fli.de).

Eine Anleitung für Weiterbeförderungseinrichtungen finden Sie unter Einfuhr.

 

05.03.2020