15. Wie bekomme ich die "Aktivität" "Kontrollstelle" (Control Point) (GGED-D)?

Im Falle von kontrollpflichtigen Lebens- oder Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs (GGED-D) ist es möglich, die Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung an einer anderen Kontrollstelle als der Grenzkontrollstelle durchzuführen. Eine solche Kontrollstelle muss in TRACES unter "Controlled Locations" gelistet sein, dann kann ein Transfer von der Grenzkontrollstelle zu einer Kontrollstelle mit einem GGED-D erfolgen.
Die Benennung als Kontrollstelle für GGED-Ds (nicht zu verwechseln mit der Kontrollstelle nach der VO 1/2005 (Schutz von Tieren beim Transport) (Control Post)) ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen und an das Bundesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Referat 114 zu übersenden (114(at)bvl.bund.de).

Eine Anleitung für diese Konstrollstellen als auch die aktuelle Liste der deutschen Kontrollstellen finden Sie unter Einfuhr.

 

18.02.2021