2.2. Wie sind registrierte/zugelassene Transportunternehmen und deren Fahrzeuge zu erfassen?
Achtung:
Die EU-Kommission
unterscheidet hier die Aktivitäten nach Tiergesundheitsrechtsakt (AHL) und
Tierschutz. Nach AHL muss jeder Transporteur von Tieren registriert werden,
während nach Tierschutz (VO 1/2005) Typ-I und Typ-II Transporteure für
bestimmte Tierarten zugelassen werden. Nach AHL (VO 2016/439) Artikel 87
betrifft das alle Transporteure von Huftieren, also auch private
Pferdetransporteure, nach Aussage von KOM auch Transporteure von Hunden und
Katzen.
Alle (Tier-) Transporteure sind zu registrieren und mit
der Aktivität
"Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" ->
"Registered
Transporter (REG-TRANS)" -> "Registered Transporter"
zu erfassen.
Als Registriernummer ist die VVVO-Nummer der Tierhaltung anzugeben, falls nicht
bereits eine als registrierter Transporteur, z.B. in HI-Tier, existiert.
Hinweis:
Bei privaten
Transporteuren, z.B. Pferdebesitzer, die keine VVVO-Nummer haben, ist als
Registriernummer das Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeuges, gefolgt von dem
Nachnamen des Fahrers/der Fahrerin, einzutragen (Feld
"Identifikator" bei der Aktivität REG-TRANS).
z.B.: KY-N 123 Maier
Zusätzlich sind diesen Transporteuren ggf. noch die Aktivitäten
"Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" -> "Type I authorized
transporters (REG-TRANS-AUTH-I)" -> "Type
I authorised transporters" bzw.
"Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" -> "Type II authorized
transporters (REG-TRANS-AUTH-II)" -> "Type
II authorised transporters"
hinzuzufügen.
Achtung:
Für die Erfassung von registrierten sowie zugelassenen Typ-I- und
Typ-II-Transportunternehmen sowie der Fahrzeuge benötigt man die Rolle "LCP -
Local
Contact Point" (siehe auch dazu die Ausführungen unter
Verwaltung und die
FAQ 3.3).
Im ersten Schritt muss das Unternehmen mit seiner
Adresse, der entsprechenden Aktivität sowie den Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge
über
"Akteure" -> "Unternehmen"
erfasst werden. Bei der Erfassung von Typ-I- und Typ-II-Transporteuren (REG-TRANS-AUTH-I und
REG-TRANS-AUTH-II) ist zu beachten, dass das Ende-Datum
"Gültig bis" ein Pflichtfeld ist, das aber z.Z. (07/23) im Fahrtenbuch (AJL
- Animal Journey Log) noch nicht
berücksichtigt wird. Unter "Bemerkungen" sind die Tierarten anzugeben, für
die der Transportunternehmer sich hat registrieren lassen.
Ggf. sind die Fahrzeuge bereits in TRACES erfasst und brauchen nur noch dem Unternehmen zugeordnet zu werden.
Im zweiten Schritt können über
"Akteure" -> "Transportmittel"
die Angaben zu dem Transportmittel entsprechend den Anforderungen der VO 1/2005/EU vervollständigt werden.
Anleitungen finden Sie hier:
Englisch (Stand 08.11.2021)
Deutsch (Stand 17.11.2021)
Zuletzt geändert 29.11.2023