5.7 Wie ist TRACES bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus/in dem/das Vereinigte Königreich zu bedienen?
1. Ausfuhr
Für die Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischen
Ursprungs (Lebensmittel und tierische Nebenprodukte) sind seit dem 01.01.2021
die EXPORT-Zertifikate in TRACESclassic zu nutzen.
Z. Z. liegen über 100 EXPORT-Zertifikate in TRACESclassic für das Vereinigte
Königreich (UK) in englischer Sprache vor.
Die Kommission (KOM) bemüht sich, diese noch in die deutsche Sprache zu
übersetzen.
Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, für die keine EXPORT-Zertifikate in
TRACESclassic vorliegen, sind (gegenwärtig) nicht "tracespflichtig".
Im Gegensatz zu EXPORT-Zertifikaten in andere Drittländer werden bei Ausfuhren
nach UK über andere Mitgliedsstaaten keine zusätzlichen INTRAs
(A-INTRA) erzeugt. Für lebende Tiere und genetisches Material ist in diesem
Falle zusätzlich ein INTRA zu erstellen. Gleiches gilt für DOCOMs bei bestimmten
tierischen Nebenprodukten.
Unabhängig davon, dass die EXPORT-Zertifikate in TRACESclassic erstellt werden müssen, müssen die Unternehmen, die nach UK ausführen, in TRACES-NT registriert sein, und zwar gilt für folgende Unternehmer-Aktivitäten
Entsprechende Anweisungen, wie dazu zu verfahren ist, finden Sie unter 3. Unternehmen.
Der EXPORT-Modul in TRACES-NT wird voraussichtlich erst im Herbst 2021 zur Verfügung stehen.
2. Einfuhr
Für die Einfuhr von Tieren und
Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Lebensmittel
und tierische Nebenprodukte) sind seit dem 01.01.2021 ein GGED-A bzw.
GGED-P (CHED-A bzw. CHED-P) erforderlich, die nur über TRACES-NT erstellt
werden können. Diesen GGEDs sind sog. IMPORT-Zertifikate zugehörig
(vorgeschaltet), die von den britischen Veterinärbehörden ausgestellt werden
müssen.
Der britische Exporteur muss in TRACES-NT "gelistet" sein.
Dafür zuständig ist der sog. "LMS National Contact Point United Kingdom". Die
Abfrage der in TRACES-NT gelisteten britischen Unternehmen kann über Link
erfolgen
Establishment lists - TRACES NT
Für die deutschen Import-Unternehmen gilt das gleiche wie unter "1. Ausfuhr"
aufgeführt (Registrierungspflicht in TRACES-NT).
3. Unternehmen
Alle deutschen Unternehmen die Tiere und
Erzeugnisse tierischen Ursprungs
nach/von UK aus-/einführen, müssen in TRACES-NT regisriert sein. Dazu sind
Sie durch die zuständige Behörde wie folgt zu erfassen und zu valideren
(Staus "Gültig"):
Diese Unternehmen bekommen dann durch den "LMS National Contact Point
Germany", das FLI, den entsprechenden LMS-Status, sofern Sie sich auf
den entsprechenden veröffentlichten Listen in TSIS bzw. des BVL befinden und
erscheinen dann am nächsten Tag auf den sog. "Establishment
lists - TRACES NT" der
KOM.
Bereits vollständig erfasst sind folgende Listen:
Anmerkung:
Hinweis:
Beachten Sie auch bitte die Ausführungen unter
FAQ 4 (Unternehmensverwaltung)!
4. TRACES-Benutzer (Unternehmen)
Sofern Unternehmen den Teil I der EXPORT-Zertifikate selber erstellen
wollen, brauchen sie einen Zugang zu TRACESclassic (siehe
FAQ 3
TRACESclassic).
Zur Erstellung des Teil I von GGED-As bzw. GGED-Ps durch das Unternehmen
braucht das Unternehmen einen Zugang zu TRACES-NT und zusätzlich die Aktivität
"Verantwortlicher für die Ladung" (Responsible for the Load (RFL)) mit
Zuordnung zu einer Grenzkontrollstelle (siehe FAQ 1). I.d.R macht das aber die Spedition
bzw. der Zollagent.
Falls die EXPORT- bzw. GGED-Zertifikate nicht durch das Unternehmen selber
erstellt werden, wird kein TRACES-Zugang benötigt. Es reicht aus, wenn das
Unternehmen mit seiner Aktivität korrekt in TRACES erfasst und validirt ist.
08.03.2021