2.1 Wie habe ich Unternehmen einzurichten/zu validieren?
Einem Unternehmen sind beim Handel mit lebenden Tieren, Produkten tierischen Ursprungs als auch Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs bestimmte Aktivitäten zugeordnet. Und für jede dieser Aktivitäten gibt es eine "kompetente" Behörde, die diese Aktivitäten überwacht. Die Zuordnung der entsprechenden Behörde erfolgt über die Adresse (Postleitzahl und Ortsname) des Unternehmens (siehe hierzu auch die Ausführungen unter Verwaltung) bzw. kann auch manuell erfolgen.
Die Erfassung/Änderung der (eigenen) Unternehmen erfolgt
über "Akteure" -> "Unternehmen/Betrieb".
Die Erfassungen von Unternehmen in anderen Staaten kann nur aus dem Zertifikat
(INTRA, EXPORT, DOCOM, GGED) heraus erfolgen.
Die Mehrzahl der Aktivitäten sind gelistete Aktivitäten (LMS (ListManagementSystem) - Aktivitäten), die nur von einem Behörden-Benutzer mit der Rolle LCP (Local Contact Point) in seinem Zuständigkeitsbereich erfasst werden kann. Behördenbenutzer ohne diese Rolle können nur die Aktivitätsabschnitte
Sonstiges (EFTA, Europäische Union) -> Für die Sendung
verantwortliche Person (RFL)
Tierarzt (EFTA, Europäische Union) -> Other operators (OTH-OPER)
Sonstiges (Alle Länder) -> TRANSPORTER
erfassen.
Falls man als Benutzer noch zusätzlich einer Lebens- bzw. Futtermittel-Behörde
zugeordnet ist, würde noch zustätzlich
Feed and Food of Non-Animal Origin (Alle Länder) -> Feed and Food of Non-Animal Origin (NON_ANIMAL_ORIGIN_FOOD_AND_FEED)
erscheinen.
Ein Unternehmensbenutzer kann noch Aktivitäten aus allen anderen Bereichen (z.B. Bio, Pflanzen, Fisch, Abfall) auswählen. Allerdings haben dann diese Aktivitäten nur den Status "Neu" und müssen noch durch die zuständige Behörde validiert, d.h. auf "Gültig" gesetzt, werden.
Eine Übersicht der gelisteten Unternehmeraktivitäten finden Sie hier.
Die aufgeführten Unternehmensbereiche sollten durch die zuständige Behörde wie folgt erfasst werden:
Tierhalter (lebende Tiere)
Kapitel: "Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" bzw. "Tierarzt (Alle Länder)"
Abschnitt: Spalte
"TRACES-Abschnitt Code neu" in "Kapitel
Tierarzt"
z.B. "BOV-EST" oder "ASOP-UNG"
Aktivität: entsprechend
der angebotenen Auswahlmöglichkeiten
Identifikator: Zulassungs-/Registrierungsnummer (VVVO-Nummer (HI-Tier)), beginnend mit "DE",
ohne "276"
z.B.
"DE 01 234 567 8901"
Bemerkungen: entsprechend der
angebotenen Auswahlmöglichkeiten (u.U. nicht bei allen Aktivitäten)
Die Aktivitätsabschnitte "Importer (IMP)" und "Other species location
(OTHERHOLD)" sind nicht mehr notwendig und können gelöscht werden.
Falls sich ein Tierhalter nicht diesen LMS-Aktivitäten zuordnen lässt, ist
ihm der Abschnitt "Other operators (OTH-OPER)" aus dem Kapitel "Tierarzt
(EFTA, Europäische Union)" mit der Aktivität "Animal establishment"
zuzuordnen.
Zuchtmaterialbetriebe
Kapitel:
"Zuchtmaterial (Alle Länder)" bzw. "Zuchtmaterial (EFTA, Europäische
Union)"
Abschnitt: Spalte
"TRACES-Abschnitt Code neu" in "Kapitel
Zuchtmaterial"
z.B. "SEM-COL" oder "GERM-OTH"
Aktivität: entsprechend
der angebotenen Auswahlmöglichkeiten
Identifikator: Zulassungnummer, beginnend mit "DE"
z.B.
"DE KBR 001-EWG"
Bemerkungen: entsprechend der angebotenen Auswahlmöglichkeiten (u.U. nicht bei allen
Aktivitäten)
Die Aktivitätsabschnitte "Importer (IMP)" und "Other species location
(OTHERHOLD)" sind nicht mehr notwendig und können gelöscht werden.
Falls sich ein Zuchtmaterialbetrieb nicht diesen LMS-Aktivitäten zuordnen
lässt, ist ihm der Abschnitt "Other operators (OTH-OPER)" aus dem Kapitel
"Tierarzt (EFTA, Europäische Union)" mit der Aktivität "Germinal product
establishment" zuzuordnen.
Lebensmittelbetriebe lt. VO 853/2004 EU
-> Zugelassene Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen
Ursprungs (BLtU)
Kapitel:
"Lebensmittel (Alle Länder)" bzw. "Lebensmittel (EFTA, Europäische
Union)"
Abschnitt: Spalte
"TRACES Code" in "Kapitel
Lebensmittel"
z.B. "GEN" oder "RM"
Aktivität: entsprechend
der angebotenen Auswahlmöglichkeiten
Identifikator: Zulassungnummer, beginnend mit "DE" (VO
853/2004 Zulassungsnummer)
z.B.
"DE NI 1234 EU" oder "DE EZ 123 EWG"
Bemerkungen: entsprechend der
angebotenen Auswahlmöglichkeiten (u.U. nicht bei allen Aktivitäten)
Die Aktivitätsabschnitte "Importer (IMP)" und sind nicht mehr notwendig und
können gelöscht werden.
Falls sich ein Lebensmittelbetrieb nicht diesen LMS-Aktivitäten zuordnen
lässt bzw. nicht in der
BLtU-Datenbank des BVL vorhanden ist, ist ihm der Abschnitt "Other
operators (OTH-OPER)" aus dem Kapitel "Tierarzt (EFTA, Europäische Union)"
mit der Aktivität "Food establishment" zuzuordnen.
TNP-Unternehmen lt. VO 1069/2009 EU
-> Zugelassene und registrierte Betriebe für tierische Nebenprodukte gemäß
Artikel 23 und 24 der VO 1069/2009 (TSIS)
Kapitel: "Tierische Nebenprodukte (EFTA, Europäische Union)" bzw. "Tierische
Nebenprodukte (Alle Länder)"
Abschnitt: Spalte
"TRACES Sec-Code" in "Kapitel
Tierische Nebenprodukte"
z.B. "ABP-STORP" oder "ABP-BIOGP"
Aktivität: entsprechend
der angebotenen Auswahlmöglichkeiten lt. "Technischen
Spezifikationen",
Spalte "ABP-Code" in "Kapitel
Tierische Nebenprodukte"
Identifikator: Zulassungnummer, beginnend mit "DE" (VO 1069/2009 Zulassungsnummer)
z.B.
"DE 12 345 6789 01"
Kategorie: 1, 2 oder 3
(Pflichtfeld)
Warentypen: Angaben lt. "Technischen
Spezifikationen"
Verbundene Aktivitäten: falls vorhanden
Bemerkungen: entsprechend der
angebotenen Auswahlmöglichkeiten (u.U. nicht bei allen Aktivitäten)
Die Aktivitätsabschnitte "Importer (IMP)" und sind nicht mehr notwendig und
können gelöscht werden.
Falls sich ein TNP-Betrieb nicht diesen LMS-Aktivitäten zuordnen lässt, ist
ihm der Abschnitt "Other operators (OTH-OPER)" aus dem Kapitel "Tierarzt
(EFTA, Europäische Union)" mit der Aktivität "Establishment" zuzuordnen.
Unternehmen, das Tiere/Waren aus Drittländern einführt (Spedition,
Zollagent)
Kapitel:
"Sonstiges (EFTA, Europäische Union)"
Abschnitt: "Für
die Sendung verantwortliche Person (RFL)"
Aktivität: "Verantwortlich für die Ladung"
Identifikator: kann
angegeben werden
Wichtig:
"Assigned responsible authorities" muss hier eine GKS sein!
Unternehmen, dass mit Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen
Ursprungs handelt, die einer temporären verstärkten Kontrolle nach DVO (EU)
2019/1793 unterliegen
Kapitel: "Feed and Food of Non-Animal Origin (Alle Länder)"
Abschnitt: "Feed and Food of Non-Animal
Origin (NON_ANIMAL_ORIGIN_FOOD_AND_FEED)"
Aktivität: "Establishment", "Produktionsort" oder "Importer"
Identifikator: kann angegeben werden
Wichtig: Da diese Aktivität sowohl für Lebensmittel- als auch Futtermittelüber-
wachungsbehörden gilt, muss hier die entsprechende Behörde
manuell über
"Assigned responsible authorities" zugeordnet werden
(BehördenIdentifikator „L“ bzw. „F“ am Ende). Diese Unternehmen
sind durch die zuständige Behörde zu validieren. Dieses Validieren ist
zwar rechtlich nirgendwo "festgeschrieben" aber einige
Grenzkontrollstellen verlangen zur Validierung eines GGED-Ds beim
Bestimmungsort ein validiertes Unternehmen incl. eines
eingetragenen Identifikators (Registrierungsnummer).
Achtung: Zum
Validieren muss jede dieser Behörden (BehördenIdentifikator
mit "L" bzw. "F" am Ende) dazu mindestens einen (autorisierten)
Benutzer haben.
Transportunternehmen
Achtung: Die EU-Kommission
unterscheidet hier die Aktivitäten nach Tiergesundheitsrechtsakt (AHL) und
Tierschutz.
Nach AHL muss jeder Transporteur von Tieren registriert werden,
während nach Tierschutz (VO 1/2005)
Typ-I und Typ-II Transporteure für
bestimmte Tierarten zugelassen werden.
Kapitel:
"Tierarzt (EFTA, Europäische Union)"
Abschnitt: "Registered
Transporter (REG-TRANS)"
Aktivität: "Registered Transporter"
Identifikator: Ist Pflichtfeld, falls keine VVVO-Nummer (HI-Tier) vorhanden ist, sollte
die VVVO-Nummer des Tierbestandes, z.B. Pferdehaltung (EQU-EST). angegeben
werden
Transportunternehmen: Hier können die Transportfahrzeuge
mit ihrem Kfz.-Kennzeichen erfasst werden, z.B. "KY N 1234"
Wichtig:
Auch private Transporteure von Pferden, Hunden und Katzen müssen so
registriert werden.
Die Erfassung von Typ-I- und Typ-II-Transporteuren (REG-TRANS-AUTH-I und
REG-TRANS-AUTH-II) erfolgt analog. Hier ist zu beachten, dass das Ende-Datum
"Gültig bis" ein Pflichtfeld ist, das aber z.Z. (07/23) noch nicht
berücksichtigt wird.
Eine ausführliche Beschreibung zur Erfassung von Transportunternehmen finden
Sie unter FAQ 2.2.
Über den Button "Zu validierende Unternehmen" im Menü "Akteure" -> "Unternehmen/Betriebe" erhält man als Behördennutzer eine Übersicht über "seine" Unternehmen, die noch zu validieren sind.
Über den Button "Erweiterte Suche" kann man unter "Region" seine Region einstellen und man erhält nur die Unternehmen angezeigt, für die man zuständig ist. Zusätzlich kann mann noch nach "Kapitel" (Chapter), "Abschnitt" und "Aktivitätstyp" sowie dem Status "Aktivitätsstatus" filtern.
Bei der Erfassung der Unternehmen ist folgendes zu beachten:
Nach Möglichkeit sollte jedes Unternehmen mit seiner Adresse nur einmal erfasst werden. Das kann allerdings nicht immer gewährleistet werden, z.B. bei gelisteten Unternehmen bzw. Unternehmen, die bereits durch andere Behörden validiert wurden (z.B. Pflanzenschutz, Ökolandbau, Responsible for the Load) oder Unternehmen, die mehrere Registrierungs-/Zulassungsnummern für den gleichen Aktivitätsabschnitt haben (z.B "DE ES 123 EWG" und "DE EZ 123 EWG").
Erst prüfen, ob das Unternehmen schon in TRACES erfasst wurde und ggf. nur die entsprechende Aktivität hinzufügen.
Falls Postleitzahlen nicht bzw. nicht korrekt in TRACES-NT vorhanden sind, bitte eine E-Mail incl. der Adresse (Straße) an traces(at)fli.de.
Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich der
Behörde fallen (territoriale Zuordnung
als auch Kompetenz), erhalten bei der Erfassung durch den Behördenbenutzer bei der entsprechenden Aktivität sofort den
Status "Gültig" andernfalls den Status "Neu". Falls die Aktivität durch
einen Unternehmer bzw eine andere Behörde erfasst wurde, hat sie den Status
"Neu". Wenn diese Unternehmen in den Kompetenzbereich Ihrer Behörde fällt, können Sie
die Aktivität auf "Löschen", "Sperren" oder "Gültig" setzen:
Unternehmensbenutzer können auch gewisse Aktivitäten erfassen, allerdings haben diese immer den Status "Neu" und müssen durch die für die Aktivität zuständige Behörde validiert (auf "Gültig" gesetzt) werden.
Zuletzt geändert: 24.07.2023