Ausfuhr
Beim Erstellen von EXPORT-Zertifikaten ist zu beachten, dass, falls die Tier- bzw. Warensendung die EU über eine GKS eines anderen Mitgliedsstaates verlässt, zusätzlich noch ein INTRA bzw. DOCOM zu erstellen ist, sofern die Tier- bzw. Warensendung auch für den Binnenmarkt "tracespflichtig" wäre (lebende Tiere, genetisches Material, tierische Nebenprodukte).
Vorzertifikate (INTRAs "Bescheinigung vor der Ausfuhr (Anforderungen eines Nicht-EU-Landes))" sind zu nutzen, wenn die Drittlandanforderungen dies vorsehen. Ggf. ist ein Vorzertifikat auch bei bilateralen Zertifikaten (kein TRACES-EXPORT-Zertifikat, sind in TSN veröffentlicht) notwendig.
Im EXPORT-Zertifikat ist im Feld "I.16 Entry Point" bei folgenden
Drittländern die Eingangs-Grenzkontrollstelle anzugeben:
- Georgien
- Moldawien
- Ukraine
- Vereinigtes Königreich
Gegenwärtig (02/2024) werden (offiziell) von den Drittländern noch keine elektronisch gesiegelten EXPORT-Zertifikate akzeptiert. D.h., dass gesiegelte und unterschiebene EXPORT-Zertifikate in Papierform mitzuführen sind. Für Großbritannien gibt es eine Übergangslösung (FAQ 6.1).
Für Exporte ins Vereinigte Königreich sind EU-EXPORT-Zertifikate verpflichtend über TRACES zu erstellen, sofern das Modell in TRACES aufgeführt ist. Lebensmittel-, TNP- und Zuchtmaterialbetriebe, die ins Vereinigte Königreich exportieren, müssen in TRACES mit der entsprechenden Aktivität gelistet sein.
Eine (unverbindliche) Übersicht über die in TRACES vorhandenen EXPORT-Zertifikate des Vereinigten Königreiches finden Sie unter "Leere Zertifikate" -> "EXPORT nach Drittland".
Anleitungen für
EU-EXPORT (Behörden) (EN)
Stand: 13.10.2021
EU-EXPORT (Unternehmen) (EN)
(DE) Stand:
13.10.2021
Für das Trainingssystem können zum Erstellen für EU-EXPORTs, Benutzerkennungen wie in Training-Profiles (Stand: 07.10.2021) beschrieben, verwendet werden. Das aktuelle Passwort ist beim HelpDesk zu erfragen.
Zuletzt geändert: 23.02.2024