Binnenmarkt
Im europäischen Binnenmarkt ist das Verbringen von lebenden Tieren, Sperma und Embryonen sowie von bestimmten tierischen Nebenprodukten "tracespflichtig".
Für lebende Tiere und Sperma und Embryonen ist eine "Veterinärbescheinigung innergemeinschaftlicher Handel", ein sog. INTRA, das durch das zuständige Veterinäramt bestätigt ("validiert") werden muss, erforderlich. Den Teil I, die sog. Warenbeschreibung, kann der Wirtschaftsbeteiligte direkt über TRACES ausfüllen, sofern er einen entsprechenden TRACES-Zugang hat.
Neu:
Mit 1. März 2023 werden schrittweise BusinessRules
("Plausibilitätskontrollen") bei den Adress-Feldern (Unternehmen)
des INTRAs bzgl. der Aktivität und des Status dieser Aktivität
eingeführt. Eine aktuelle
Übersicht finden Sie
hier (Stand: 03.05.2023).
Für bestimmte tierische Nebenprodukte ist ein "Handelspapier", ein sog. DOCOM erforderlich. Dies können sich die Wirtschaftsbeteiligten über TRACES untereinander austauschen. Im Vorfeld des Verbringens ist allerdings eine Genehmigung durch die zuständige Behörde des Bestimmungsortes notwendig.
Das Erstellen von EU-INTRAs ist nur noch über
TRACES-NT möglich.
Der Zugriff auf
INTRAs, die mit dem klassischen (alten) TRACES erstellt wurden, ist nur noch
über QlikView (Menü "Analytics") für die letzten 5 Jahre möglich. Für ältere
Zertifikate (bis zu 10 Jahren) ist der TRACES-Help-Desk
(SANTE-TRACES@ec.europa.eu) zu kontaktieren.
Das Erstellen von DOCOMs ist ebenfalls nur noch über TRACES-NT möglich. In diesem Fall kann ein ausfüllbares PDF auf der WebSite des LAVES Niedersachsen benutzt werden.
Da es seitens der EU-Kommission nicht vorgesehen war, die bereits
im klassischen TRACES validierten Unternehmen in TRACES-NT zu
übernehmen und auch keine Schnittstelle zum Upload in TRACES-NT
angeboten wird, müssen diese Unternehmen händisch in TRACES-NT
eingepflegt werden.
Beachten Sie dazu die Ausführungen unter Verwaltung und der
FAQ 4.
Anleitungen für:
EU-INTRA (Behörden) (EN) (DE) Stand: 13.10.21
EU-INTRA (Unternehmen)
(EN) (DE) Stand: 13.10.21
Animal Journey Log (EN)
(DE) Stand: 19.10.21
(EN)
(DE) Stand: 08.02.23
EU-DOCOM (EN)
(DE)
Stand: 23.08.22
Eine Anleitung zur Erstellung eines INTRAs sowie weitere nützliche TRACES-NT-Dokumente finden Sie auf der TRACES-Seite des LAVES.
Übersetzung des Fahrtenbuches (Animal Journey Log) durch die TRACES-Landesadministration von Sachsen-Anhalt: Anleitung Fahrtenbuch (AJL)
Übersicht über Mitgliedsstaaten, die elektronisch signierte Zertifikate ausstellen (Stand: 03.08.23)
Für das Trainingssystem können zum Erstellen für EU-INTRAs und AJLs (Animal Journey Log, Fahrtenbuch nach VO 1/2005/EU) Benutzerkennungen wie in Training-Profiles (Stand: 07.10.2021) beschrieben, verwendet werden. Das aktuelle Passwort ist beim HelpDesk zu erfragen.
Zuletzt geändert: 03.08.2023